* Rechtsgrundlagen, siehe am Ende dieser Seite.
Neuigkeiten zum Thema Hochwasserschutz, Katastrophenschutz und
Klimawandel
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"... Von Floth un Wellen
Is dat am besten im Drögen vertellen“
Klaus Groth
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten
(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und
Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen
nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.